Nach dem Ende einer Liebesbeziehung findet sich häufig einer der Partner nicht mit Ende ab und belästigt, zum Teil sogar körperlich, den Ex-Partner. Gegen diesen unerwünschten Kontakt kann man sich mit einem Kontaktaufnahme Verbot wehren. Diese Weisung enthält üblicherweise das Verbot, direkt oder in direkten Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen. Bei Verstößen gegen dieses Kontaktaufnahmen Verbot …
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